SUS - Der Senioren-Umzugs-Service
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Geld vom Finanzamt für Privatumzüge:

Umzugskosten von bis zu 3.000 EUR pro Jahr können als »haushaltsnahe Dienstleistung« in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Steuerschuld verringert sich unmittelbar um 20 Prozent des Rechnungsbetrags, also maximal 600 EUR.

Versicherungsverträge noch aktuell?

Nach einem Umzug sind viele Versicherungsverträge nicht mehr auf dem neuesten Stand, z. B., weil der Hausrat reduziert wurde. Um unnötig hohe Prämien zu vermeiden, sollte man sich von seinem Versicherungsmakler beraten lassen.

Altersgrenzen für PKW-Mitbenutzer:

Verträge von Kfz-Versicherern enthalten häufig Altersgrenzen für Mitbenutzer eines PKW. Ältere Menschen, die ab und zu beispielsweise das Auto ihrer Kinder fahren, sollten sich vorher über die Bestimmungen informieren, damit es im Falle eines Unfalls nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.